Tätigkeitsbereiche
Ich bin seit mehr als zehn Jahren Anwältin und seit über fünf Jahren außerdem
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer, Freiberufler und sonstige Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen auf fast allen Gebieten des täglichen Lebens.
Zu den besonderen Schwerpunkten meiner Kanzlei gehören:
Tätigkeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Handelsvertreterrecht und Frenchiserecht
Handelsrecht
Interessenschwerpunkte
Familienrecht
Erbrecht
Arbeitsrecht
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht vertrete und berate ich in allen Bereichen des Arbeitsrechts, einschließlich des Rechts des Beamtenverhältnisses, das juristisch gesehen nicht zum Arbeitsrecht zählt.
Hierzu gehören unter anderem:
Kündigungsschutz
Aufhebungsverträge
Sozial- und steuerrechtliche Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitslosengeld
Gehaltszahlungsansprüche
Urlaubsansprüche
Lohnfortzahlung
Überstundenzahlungen
Eingruppierungsstreitigkeiten
Versetzungen
Betriebsverfassungsrecht
Tarifvertragsrecht
Zeugnisansprüche
Statusfragen
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben gehen Sie auf jedem Fall zu einem Anwalt.
Falls Sie ein Arbeitsverhältnis beenden wollen, fragen Sie ebenfalls vorher Ihren Anwalt.
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Handelsvertreterrecht
Das Handelsvertreterrecht ist eines der interessantesten Rechtsgebiete des Handelsrechts.
Da der Handelsvertreter selbständiger Dienstleister ist, ergeben sich vielfältige Bezüge zum Arbeitsrecht, insbesondere Abgrenzungsfragen.
Neuerdings ergeben sich auch Rechtsprobleme im Bereich des Sozialrechtes.
Ich berate und vertrete Sie bei allen Fragen rund um Ihr Handelsvertreterverhältnis.
Gleichgültig, ob Sie Versicherungsvertreter oder Warenvertreter sind.
Das Handelsvertreterrecht ist eine meiner Lieblingsmaterien.
Zum Beispiel gehören dazu folgende Fragen:
Abgrenzungsfragen - Handelsvertreter angestellter Reisender
Höhe der Provisionen
Bezirksvertreterprovision
Stornoreserve
Ausgleichsansprüche Berechnung & Durchsetzung
Kündigungsfristen
Wettbewerbsverbote
Verwendung von Kundenlisten
Handelsrecht
Zum Handelsrecht gehört das gesamte Recht des Kaufmannes insbesondere :
Firmenrecht
Gesellschaftsrecht
Handelskauf
Kommissionsgeschäft
Frachtgeschäft
Franchiserecht
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Familienrecht
Das Familienrecht beginnt nicht mit der Heirat, sondern mit der Geburt.
Hierzu gehören unter anderem:
Unterhaltsansprüche auch der Kinder
Eheverträge
Scheidungen
Scheidungsfolgevereinbarungen
Zugewinnausgleichsansprüche
Unterhaltsansprüche Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Kindesunterhalt
Versorgungsausgleich
zurück
Erbrecht
Das Erbrecht richtet sich zu einem großen Teil nach dem Familienrecht.
Es kann daher ohne dieses nicht betrachtet werden.
Ich vertrete und berate bei:
Gestaltung von Testamenten
Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen
Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen